Vogelgrippe in Belgien – Brieftauben unterliegen auch der Aufstallpflicht…
Seit dem 1. Februar 2017 gilt auf Grund der Vogelgrippe (H5N8) in Ost Flandern, Belgien eine Aufstallpflicht und ein Versammlungsverbot für Federvieh und sonstige Vogelarten.
Aktuell wurde nochmals klar gestellt, dass auch Brieftauben zu den sonstigen Vogelarten zählen.
Das Versammlungsverbot besagt für Brieftauben das Zusammenführen von Tieren aus verschiedenen Beständen.
Dazu zählen Ausstellungen, Siegerehrungen, Verkaufsveranstaltungen und Wettflüge.
Philippe Houdart, FAVV – Food safety centre