AGB Aussteller


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ONexpo GmbH für Aussteller, Züchter und Werbekunden:

1. Geltungsbereich
Für die bestehenden Geschäftsbeziehungen und auf die abgeschlossenen und bestehenden vertraglichen Beziehungen zwischen der ONexpo GmbH und den Vertragspartnern/Ausstellern finden ergänzend die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) Anwendung, es sei denn, dass hiervon abweichende individualvertragliche Abreden und Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden/werden, welche vorrangig und gesetzlich zulässig sind. Die Anwendung entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners/Ausstellers wird ausgeschlossen, es sei denn, deren Anwendbarkeit wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und diese entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Seiten der ONexpo GmbH anerkannt.

2. Zustandekommen des Vertrages und Leistungsumfang
2.1. Mit Zugang der Bestellung (per Fax, Post oder Online) oder schriftlicher Bestätigung des mündlich erteilten Auftrages durch die ONexpo GmbH gegenüber dem Vertragspartner/Aussteller kommt der Vertrag zustande und werden die Bereitstellung der Zugangsdaten und -rechte und die sonstigen vertraglichen Abreden samt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich. Vertragspartner des Ausstellers/Vertragspartner ist die ONexpo GmbH, Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg, Geschäftsführer: Dipl.-Wi.-Ing. Dirk Friese, Handelsregister: Hamburg, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE256944959.
2.2. Die Bereitstellung der Zugangsdaten und -rechte erfolgt per E-Mail gegenüber dem Vertragspartner/Aussteller. Als Bereitstellungstermin ist der dritte Werktag nach Zugang der Bestellung/Zugang der Auftragsbestätigung vorgesehen, wobei kurzfristige Überschreitungen durch den Vertragspartner/Aussteller akzeptiert werden, ohne dass dadurch eine Haftung zu Lasten der ONexpo GmbH entsteht. Die Bearbeitungszeit unterliegt nicht vollständig dem Einfluss der ONexpo GmbH. Daher kann eine genaue Freischaltungszeit nicht zugesichert werden.
2.3. Der Leistungsumfang umfasst die Spezifikationen gemäß den vertraglichen Abreden.
2.4. Die ONexpo GmbH behält sich das Recht vor, Weiterentwicklungen der gesamten Brieftauben-Online-Messe wie auch der generellen Standdesigns und Standinhalte durchzuführen. Hierzu ist die Zustimmung/ Genehmigung der Vertragspartner/Aussteller nicht notwendig. Der Vertragspartner/ Aussteller kann auch keine Schadensersatz – oder sonstige Haftungsansprüche gegenüber der ONexpo GmbH geltend machen, sofern infolge von Maßnahmen gemäß 2.4. Satz 1 kurzfristige Funktionsstörungen auf dem Brieftauben-Online-Messe Portal auftreten.

3. Bereitstellung der Dienstleistungen
3.1. Im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Entwicklungen und die Qualitätsstandards der von der ONexpo GmbH angebotenen Dienstleistungen darf die ONexpo GmbH die Konfiguration der Dienstleistungen während der Vertragsdauer ändern, soweit dies für den Vertragspartner/Ausstellern zumutbar ist. Hierbei wird der wesentliche Charakter der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen nicht verändert oder diese nur durch eine gleichwertige Dienstleistung ersetzt.
3.2. Die ONexpo GmbH ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen bei der Leistungserbringung einzusetzen. Die vertraglichen Pflichten der ONexpo GmbH bleiben hiervon unberührt.
3.3. Die ONexpo GmbH gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Messeauftritts. Dem Vertragspartner/Aussteller ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung wird – vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen – jedenfalls auch für nicht wesentliche Fehler ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
– durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder – durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
– durch einen temporären Ausfall des Servers.

4. Entgelt
4.1. Für die Dienstleistungen der ONexpo GmbH werden die Entgelte vereinbart, die sich aus dem Vertrag ergeben.
4.2. Die ONexpo GmbH hat das Recht, mit Ablauf des ersten Vertragsjahres eine Erhöhung der Preise/Tarife angemessen festzulegen und zu bestimmen. Dieses Recht kann jeweils mit Ablauf der folgenden Vertragsjahre neu ausgeübt werden. Preis-/Tariferhöhungen werden drei Monate vor Ablauf des ersten wie der nachfolgenden Vertragsjahre angekündigt und dem Vertragspartner/Aussteller schriftlich mitgeteilt.

5. Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Preise, Menge, Lieferfrist und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Preiskorrekturen aufgrund von Tippfehlern/Schreibversehen oder Kalkulationsirrtümern bleiben ausdrücklich vorbehalten und können durch die ONexpo GmbH veranlasst werden, ohne dass dies durch den Vertragspartner/Aussteller moniert werden kann. Die Zahlung des Vertragspartners/Ausstellers erfolgt grundsätzlich bargeldlos per Überweisung.
5.2. Die Rechnungen der ONexpo GmbH sind mit dem ausgewiesenen Tag der Rechnungsstellung zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin oder, falls ein solcher nicht angegeben ist, am 14. Tag, gerechnet ab dem angegebenen Rechnungsdatum, dem Bankkonto der ONexpo GmbH ohne jeden Abzug gutgeschrieben sein. Für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der ONexpo GmbH maßgeblich. ONexpo GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall Zahlungen per Scheck oder in bar zu akzeptieren.
5.3. Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ohne sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Ein Skonto wird nicht gewährt. Während der Vertragslaufzeit erfolgende Währungsumstellungen berechtigten nicht zu einer Kündigung oder Anpassung/Änderung des Vertrages.
5.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartner/Ausstellern ist die ONexpo GmbH berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen und die von der ONexpo GmbH vertraglich geschuldeten Leistungen nach schriftlicher Mahnung und fruchtlosen Ablauf der gesetzten Nachfrist sofort einzustellen, bis der Vertragspartner/Aussteller seine fälligen Verbindlichkeiten vollständig ausgeglichen hat. Die ONexpo GmbH ist in diesem Fall auch berechtigt, den vertraglich eingerichteten Messestand abzuschalten.
5.5. Kommt der Vertragspartner/Aussteller mit der Bezahlung der geschuldeten Zahlung der Tarife/Vergütungen in Verzug und erfolgt nach schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung kein Ausgleich aller ausstehenden Zahlungen zuzüglich der angefallenen Verzugskosten, so entsteht auch das Recht zugunsten der ONexpo GmbH, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich, fristlos zu kündigen und einen daraus resultierenden kausalen Kündigungsfolgeschaden gegenüber dem Vertragspartner/Aussteller geltend zu machen.

6. Pflichten des Vertragspartner/Ausstellers
6.1. Der Vertragspartner/Aussteller schuldet sämtliche Entgelte/Vergütungen/Tarife, die vertraglich vereinbart wurden.
6.2. Der Vertragspartner/Aussteller hat der ONexpo GmbH unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firmierung, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift und seiner Rechtsform schriftlich mitzuteilen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben behält sich die ONexpo GmbH vor, dem Vertragspartner/Aussteller die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.
6.3. Der Vertragspartner/Kunde hat die alleinige Verantwortung dafür, dass er berechtigt ist, alle von ihm verwendeten Bilder, Grafiken und Texte und dgl. zu benutzen, die von ihm in der Brieftauben-Online-Messe verwendet werden. Die ONexpo GmbH wird insoweit von jedweder Haftung freigestellt.
6.4. Für die Erstellung des Messestandes durch die ONexpo GmbH ist der Vertragspartner/ Aussteller verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der ONexpo GmbH entsprechende Bilder, Grafiken und Texte in elektronischer Form zeitnah anzuliefern und zur Verfügung zu stellen. Vom Vertragspartner/Aussteller gewünschte, gewollte und technisch mögliche und umsetzbare Änderungen des online Messeauftrittes hat dieser ausschließlich auf seine eigenen Kosten vorzunehmen und zu veranlassen.

7. Haftung
7.1. ONexpo GmbH übernimmt keinerlei Haftung jedweder Art und ist auch nicht zum Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Vertragspartner/Aussteller verpflichtet, es sei denn die ONexpo GmbH hat vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Lasten des Vertragspartners/Ausstellers gehandelt. Insoweit werden auch soweit gesetzlich zulässig – jedwede Form von Gewährleistungsansprüchen zu Lasten der ONexpo GmbH ausgeschlossen.

8. Datenschutz
8.1. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Vertragspartner/Ausstellern und der Rechnungsempfängers werden die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz beachtet. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). ONexpo GmbH weist gemäß § 53 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Nutzerdaten der Vertragspartner/ Ausstellern in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen interner Abrechnungs- und Auswertungsverfahren verarbeitet werden. Sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden strengstens eingehalten. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.
8.2. Der Vertragspartner/Aussteller ist damit einverstanden, dass die im Vertragspartner/Ausstellervertrag erhobenen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) verarbeitet und genutzt werden, soweit diese Daten für die Begründung und Änderung des Vertragsverhältnisses mit ihm, einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung, erforderlich sind. Die ONexpo GmbH darf die erhobenen und verarbeiteten Bestandsdaten nutzen, soweit diese für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Ausgestaltung ihrer Dienstleistungen erforderlich sind.
8.3. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften usw.) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

9. Laufzeit und Kündigung
9.1. Das Vertragsverhältnis wird für die Zeit geschlossen, die in dem Vertrag vorgesehen und vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn dieser nicht 1 Monate vor Ablauf schriftlich per Fax oder Brief gekündigt wird. Im Übrigen wird auf die vertraglichen Vereinbarungen verwiesen.
9.2. Jedwede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Zugang.
9.3. Das Recht zur fristlosen und/oder außerordentlichen Kündigung bleibt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher zur ausserordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigt unberührt.

10. Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag
Der Vertragspartner/Aussteller ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung. Der ONexpo GmbH Ansprüche oder Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten und/oder zu übertragen. Die ONexpo GmbH kann Umfirmierungen, Umwandlungen, Verkauf/Übertragung der Gesellschaftsanteile an der ONexpo GmbH wie auch den Verkauf/Übertragung von Rechten/hergestellten Gewerken der ONexpo GmbH ohne Zustimmung des Vertragspartners/Ausstellers veranlassen und durchführen, selbst wenn hiervon der Vertrag mit dem Aussteller/Vertragspartner selbst oder Ansprüche und/oder Rechte aus dem Vertrag mit dem Aussteller/Vertragspartner auf Dritte übergehen.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Es wird ausschließlich die Geltung Deutschen Rechts vereinbart. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Hamburg vereinbart.
11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam/undurchführbar sein oder unwirksam/undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung wird eine solche treten, welche dem Willen der Vertragsparteien und dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt und noch als gesetzlich zulässig zu qualifizieren ist. Insoweit sollen die Grundsätze der geltungserhaltenden Reduktion zur Anwendung kommen.
11.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel (doppelte Schriftformklausel)
11.4. In dem abgeschlossenen Vertrag wie auch der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Sonstige Vereinbarungen bestehen nicht.


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